Notdienst-Novelle

9. März 2020

Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde mit der „Notdienstgebühr“ ergänzt. Ab dem 14.2.2020 muss vom Tierarzt bei Leistungen im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 Euro pro Tierarztbesuch erhoben werden. Die anfallenden tierärztlichen Leistungen müssen mindestens zum 2-fachen Satz (max. bis zum 4-fachen Satz) abgerechnet werden.

Diese Regelung gilt in der Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Tages und am Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie in einem Merkblatt der Bundestierärztekammer unter

www.bundestieraerztekammer.de/Tierhalter/got/

 

 


Konzeption, Grafik, Layout, Webdesign: Matthias Lehr – Kommunikationsdesign