Neue Gebührenordnung
Liebe Patientenbesitzer:innen,
Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Versicherungen, Entsorgung und Energie.
Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welcher Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
§5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) grundsätzlich nicht zulässig ist.
Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!